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Ein- und Ausblicke zur besonderen demokratischen Willensbildung

Unumstritten ist, dass die in deutschen Unternehmen alle vier Jahre jeweils von März bis Mai stattfindenden Betriebsratswahlen zu den Großereignissen demokratischer Willensbildung hierzulande zählen, so ein Auszug aus der Frankfurter Allgemeine Zeitung (vom 28. April 2014).

Bundesweit gebe es ca. 190.000 Betriebsräte. Die Zahl der zu vergebenden Mandate sei damit fast so groß wie die Gesamtzahl der Mandate in der Kommunalpolitik, so Reiner Hoffmann, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Wenn hier schon ein Vergleich zur Politik stattfindet, sei auch erwähnt, dass die Stimmenanteile der Gewerkschaften in den Betriebsräten in traumhaften Bereichen von über 70% liegen. Die Liste der gewerkschaftlichen Erfolgsmeldungen über die derzeit laufenden Wahlen wird immer länger (Anteil Betriebsratsmandate in Prozent):

  • Daimler (IG Metall): 83,2%
  • BASF (IG BCE): 83,3%
  • RAG (IG BCE): 94,7%

Selbst der Softwarekonzern SAP, dessen Mitarbeiter sich vor zehn Jahren noch gegen die Gründung eines Betriebsrates gesperrt hatten, ist aus Gewerkschaftssicht nun für eine Erfolgsmeldung gut: Die von IG Metall und Verdi unterstützen Kandidaten haben ein Viertel der Mandate geholt.

Betriebsratwahlen - Demokratie im Unternehmen? (Source: Pixabay)

Betriebsratswahlen – Demokratie im Unternehmen? (Source: Pixabay)

Neben diesen erfolgreichen Beispielen aus Sicht der Gewerkschaften sei aber auch erwähnt, dass der Anteil nicht gewerkschaftlich organisierter Betriebsräte ebenso zunehme. Mitunter sei der Strukturwandel der Wirtschaft weg von der klassischen Produktion hin zu einem höheren Anteil von Dienstleistungs- und Entwicklungsmöglichkeiten der Grund, weshalb sich die gewerkschaftliche Organisationsarbeit erschwere.

Die Sicht der Unternehmen

Aus Sicht der Unternehmensleitungen liegt die Hauptaufgabe von Betriebsräten nicht darin für Gewerkschaften Mitglieder zu werben. Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten, ist hierzulande die betriebliche Mitbestimmung auf Arbeitgeberseite politisch akzeptiert. Obwohl es sich um einen der „deutschen Sonderwege“ auf dem Feld der Arbeitsbeziehungen handelt, gibt es keine Bewegung, die das gesetzliche Recht der Arbeitnehmer auf Mitgestaltung an der Arbeitswelt durch Betriebsräte in Frage stellt.

Auf der einen Seite berichten Gewerkschaften regelmäßig davon, wie sich Unternehmen auf zum Teil rabiate Art gegen die Gründung von Betriebsräten wären, obwohl die Behinderung von Betriebsratswahlen nach dem Betriebsverfassungsgesetz sogar als Straftat gewertet werden kann. Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen hält sich natürlich an geltende Flächentarifverträge. „In Betrieben mit Betriebsrat sind die Gehälter im Durchschnitt um zehn Prozent höher“, so Hoffmann.

Auch Unternehmen, die nicht auf Konfrontation aus sind, erleben indes das nötige Zusammenwirken mit Betriebsräten oft als zeitraubend und umständlich, so sehr, dass zumindest die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) weiter beharrlich für eine Straffung des Mitbestimmungsrechts wirkt. Einerseits herrsche zwar „in den allermeisten Fällen ein vertrauensvolles Miteinander“, so die Bundesvereinigung. Andererseits aber müssten „Verfahren beschleunigt, Kosten begrenzt und bürokratische Überregulierungen abgebaut werden“, mahnt der Arbeitgeber-Dachverband.

 

Als großes Ärgernis gilt vielen Unternehme nach wie vor die „Aufblähung“ der Betriebsratsgremien durch die rot-grüne Koalition. Diese hatte 2001 neben einer Ausweitung der Mitbestimmungsrechte auch die nach Betriebsgröße gestaffelte Mandatszahl erhöht.

Nach Erhebung des Instituts der deutschen Wirtschaft geben Unternehmen im Durchschnitt 650 Euro je Mitarbeiter für die Betriebsratsarbeit aus; davon entfallen rechnerisch 187 Euro je Mitarbeiter auf die Kosten der Freistellung hauptamtlicher Betriebsräte.

VALUE FOR WORKPLACES: Frei nach dem Slogan „Mitdenken – Mitbestimmen – Mitmachen“ (Verdi) sollten Betriebsratsorganisationen positiven Einfluss auf das Arbeitsumfeld, die Mitarbeiter und somit auf die Geschäftsentwicklung haben.

In der Praxis lässt sich jedoch wahrnehmen, dass vielerorts die Schnittstellen zwischen Management und Betriebsräten sehr verhärtet sind. Es bedarf oft externer Moderation bzw. Beratung, um Annährung und konstruktive Kommunikation zu ermöglichen, mit dem gemeinsamen Ziel unternehmerisch verantwortungsvoll und pragmatisch an der Arbeitswelt der Zukunft zu arbeiten.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Der Kampf der Gewerkschaften um die Betriebsräte“ (Ausgabe vom 28. April 2014), von Dietrich Creutzburg

 

 

 

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