Was wäre wenn – wir unser Gehalt selbst bestimmen?!
2. Februar 2014 von Dr. Roman Wagner - Dr. Wagner & Partner
Die Idee klingt verlockend: Das Gehalt selber bestimmen! Endlich fair für die Plackerei entlohnt werden, die bisher immer unterbezahlt war. Was für Arbeitnehmer ein erstrebenswertes Modell ist, erscheint für Unternehmen das Horrorszenario schlechthin. Bei soviel Mitbestimmungsrecht liegen vermutlich alle Angestellten deutlich über dem fairen Wert und gefährden damit massiv die Wettbewerbsfähigkeit und die Rendite des Unternehmens. Doch wer hat nun Recht?
Die Idee vom „Gehalt frei Schnauze“ geht auf den brasilianischen Unternehmer Ricardo Semler zurück. Bereits in den 1990er-Jahren führte Semler das Prinzip vom Wunschgehalt ein. Sein Buch „Das Semco System: Management ohne Manager“ aus dem Jahr 1993 verkauft sich auch heute noch gut. Semler rief in seinem Unternehmen die Gehaltsrevolution aus, indem er alle Gehälter veröffentlicht und einen Teil der Mitarbeiter selbst festlegen ließ, wieviel sie verdienen wollten. Wer wollte, konnte sein Gehalt an den Unternehmensgewinn koppeln. Damit erhöhte Semler den Umsatz seines Familienunternehmens in wenigen Jahren um das 500fache. Kein Wunder, dass dieser Ansatz Nachahmer findet.
Darf das Gehalt selbstbestimmt und fair gewählt werden, steigert sich die Mitarbeitermotivation um ein Vielfaches. Der Gewinner dieser Situation ist wiederrum das Unternehmen selbst. Transparenz ist allerdings ein wichtiger Aspekt beim Wunschgehalt. Wer keinen Einblick in die Unternehmenszahlen hat, kann seinen fairen Wert und die Entwicklung der Firma nicht einschätzen. Darüber hinaus ist die soziale Kontrolle durch die Kollegen essentiell. Das Feedback der Kollegen verhindert Ausreißer nach oben wie nach unten.
Beispiele dieser weitreichenden Selbstbestimmung in Unternehmen gibt es mittlerweile auch in Deutschland zu finden. Bei V&S, einer in Hannover und Stuttgart ansässigen Managementberatung, legen die Mitarbeiter Ihr Gehalt selbst fest. Auch wann und wie lange sie in den Urlaub gehen, bestimmen die 25 Beschäftigten in eigener Verantwortung. Allerdings müssen sie ihre Entscheidungen vor ihren Kollegen rechtfertigen können: Jeder darf alle Bücher einsehen und weiß immer, wie es um die Firma steht. Bei der PackInvest AG in Augsburg ist man sogar schon einen Schritt weiter. Hier bestimmen die Mitarbeiter nicht nur Ihr Gehalt selber, sondern schließen mit Ihrem Chef einen Vertrauensvertrag. Dieser regelt die beiderseitige Erwartung und lässt dem Angestellten alle Freiheiten: Wo, wann und wie – Hauptsache das Ergebnis stimmt.
Eines sollte dennoch nicht unerwähnt bleiben. Die Praxisbeispiele zeigen, dass Wunschgehalt und Mitarbeitermotivation nur in kleineren und sehr homogenen Unternehmen miteinander im Einklang stehen. Auch wenn das deutsche Arbeitsrecht keinen Vertrauensvertrag kennt, so lassen sich die genannten Indizien für eine bessere Mitarbeitermotivation und höhere Profite dennoch als Win-Win-Situation belegen. Und damit haben Mitarbeiter und Unternehmergleichermaßen Recht!