greenLease – der grüne Mietvertrag für Deutschland
27. Juli 2012 von Dr. Roman Wagner - Dr. Wagner & Partner
Zertifizierungen von Gewerbeimmobilien sind en vogue – der grüne Gedanke verbreitet sich immer mehr. Auf europäischer Ebene werden gerade Rechenregeln für Ökobilanzen in der Bauindustrie entwickelt. Doch für grüne Mietverträge haben sich noch keine festen Regeln etabliert. Diese Lücke soll nun „greenLease – Der grüne Mietvertrag für Deutschland“ schließen. Initiiert von der Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer haben sich promiente Branchenvertreter auf 50 Regelungsempfehlungen für einen greenLease geeinigt – einen Mietvertrag, in dem sich Mieter und Vermieter zu einer nachhaltigen und umweltschonenden Nutzung und Bewirtschaftung von Gewerbeimmobilien verpflichten.
Als ein Experte zum Thema nachhaltiger Immobilien bin ich von Patrick Buse aus dem Hause Freshfields Bruckhaus Deringer für einen Artikel in der Legal Tribune Online interviewt worden, welchen Stellenwert ich der Initiative einräume:
Aus meiner Sicht ist die Initiative greenLease sehr zu begrüßen, weil sie mit ihren Empfehlungen eine gute Vorgabe für Eigentümer, Mieter und Ihre Berater in der Entscheidungsphase ist. Zudem räume ich diesen Handlungsempfehlungen eine vergleichbare Bedeutung ein, wie z.B. die Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. (gif) in Bezug auf die Definition und Berechnung von Mietflächen oder das Royal Institut of Chartered Surveyors (RICS) mit dem Red Book für die Standardisierung in der Bewertung von Immobilien geschaffen haben. Beide Initiativen konnten zu einer massiven Steigerung der Transparenz und zur Professionalisierung der Immobilienbranche beigetragen.
Ob sich die selbst gesteckten Ziele erfüllen, wird sich wohl erst in 2-3 Jahren zeigen. Als sehr positiv ist sicher der interdisziplinäre Ansatz dieser Initiative zu sehen. Mit der Fachkompetenz von Juristen, Ingenieuren, Maklern und weiteren Immobiliensachverständigen ist ein umfangreiches, kompetentes und tiefgehendes „Regelwerk“ entstanden, welches das Potential zum Standard hat. Zudem ist die Zweiteilung der Empfehlungen in die Phase der Erstellung und der Nutzung einer Immobilie sinnvoll. Insbesondere die laienverständliche und gute grafische Aufarbeitung des Themas sei an dieser Stelle hervorgehoben.
Erst die nächsten Monate und ersten Anwendungsfälle werden allerdings zeigen, wie praktikabel die einzelnen Empfehlungen in der Verhandlung zwischen Vermietern und Mietern sind …
Den gesamten Artikel von Patrick Buse LL.M. auf Legal Tribune Online finden Sie hier