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Das Royal Institute of Chartered Surveyors hat einen europäischen Leitfaden für die Erstellung einer technischen Due Diligence (engl. für „Sorgfaltspflicht“ bzw. „gebotene Sorgfalt“ im Hinblick auf eine Prüfung) herausgegeben. Mit einer Technical Due Diligence wird der technische Zustand von Anlagen und Gebäuden untersucht, mit dem Ziel der Bewertung von Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierungspotenzial.

Im aktuellen ImmobilienManager Ausgabe 6/2011 auf S. 79 hat Dr. Thomas Herr, Geschäftsführer von THProjektmanagement, den neuen Leitfaden bereits bewertet und die folgenden Unterschiede zu seiner Arbeits- und Vorgehensweise festgestellt:

  • Bei der Umweltprüfung, wo die Richtlinie lediglich für Altlasten eine Unterteilung in Phase I+II vornimmt, wird in der Praxis von THP auch das Thema „Bauschadstoffe“ regelmäßig einer zweistufigen Prüfung unterzogen.
  • Die Erstellung eigener Katasteraufstellungen und die Abstimmung der planungsrechtlichen Situation mit dem Bauamt werden nur selten gewünscht.
  • Die Vereinbarung einer Wesentlichkeitsschwelle für die Ermittlung von Mängeln ist zur Eingrenzung der Detailtiefe wichtig.
  • Aussagen zu bodenrelevanten Themen wie die Lage in einem Wasserschutz- bzw. Überflutungsgebiet, Erdbebenklasifizierung sowie die Höhe des Grundwasserspiegels sollten hinzugefügt werden.

Bleibt abzuwarten, ob sich die TDD Anbieter zu diesem Standard zukünftig bekennen und wir dadurch eine Erleichterung in der Bearbeitung feststellen können.

Den Leitfaden „RICS Best Practice & Guidance Note for Technical Due Diligence“ können Sie hier herunterladen

 

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